Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach kürzlich ein Urteil zum „Recht auf Vergessenwerden“, genauer: dem Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Geregelt wird dies in einer Norm in den Untiefen des Datenschutzrechts, nämlich Art. 17 DSGVO. Sie regelt das Recht auf Löschung personenbezogener Daten, beispielsweise für Fälle, in denen die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Informationen veraltet oder schlichtweg falsch sind.